bn-arbeitsschutz

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Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Jeder Arbeitsunfall stellt eine Störung des Produktionsablaufes dar, was neben der persönlichen Belastung auch mit Kosten für den Betrieb verbunden ist.

Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Unfallgefahren, Gesundheitsbelastungen und Berufskrankheiten zu schützen. Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter.

Mitarbeiter, die einen gesundheitsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, sind motivierter und leistungsfähiger, was sich letztendlich auch in der Statistik der (arbeitsbedingten) Ausfalltage bemerkbar macht.